Artikel 13
Was ist Artikel 13?
Der viel genannte Artikel 13 stammt aus der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt". Diese geplante EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass zukünftig Onlineplattformen für die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten. Betroffen sind natürlich nicht nur große Plattformen, sondern auch kleinere.
Welche Plattformen sind betroffen?
Laut dem Entwurf sind nur Plattformen betroffen, die mit urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. Das prominenteste Beispiel ist hier YouTube. Es sind aber auch andere Plattformen wie Instagramm, Facebook und Snapchat betroffen.
Demonstrationen
Um sich Gehör zu verschaffen, veranstalten Gegner der Reform Demonstrationen in ganz Europa.
Ihre Rechte als betroffene Person
Nach der DS-GVO haben Sie das Recht auf:
- Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten
- Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten
- Einschränkung der Verarbeitung (nur noch Speicherung möglich)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Widerruf Ihrer gegebenen Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
- Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
- 6. November 2019